RAL-Montage

Kaum ein Begriff sorgt beim Thema Fenstereinbau für mehr Verständnisprobleme als der Begriff „RAL-Montage“, denn schließlich ist er nicht geschützt und jeder versteht was anderes darunter.

Eine RAL Montage kann und darf nur derjenige anbieten und ausführen, der das „RAL-Gütezeichen Montage“ führt. Ein Betrieb, der mit RAL-Montagen wirbt und das Gütezeichen des RAL-Ausschusses nicht führt, handelt wettbewerbsverzerrend.

Sicherlich ist mit dem Begriff meistens ein Fenstereinbau gemäß den Ausführungsbeispielen des „Leitfaden zur Montage“ des RAL-Güteausschußes gemeint, bzw. eine Einbausituation die aussen dauerhaft und schlagregendicht und innen luftdicht nach dem Prinzip innen dichter als aussen ausgeführt wird.

Ein Fensterbaubetrieb, der das RAL-Gütezeichen Montage führt und eine RAL-Montage durchführt unterliegt der Fremdüberwachung durch das ift in Rosenheim. Die Fenstermontagen werden genauestens geplant und protokolliert und es ist damit zu rechnen, dass Mitarbeiter des ift die Ausführungen des Montierenden an der Baustelle prüfen. Für einen Betrieb, der eine Montage gemäß des Leitfadens des RAL anbietet und durchführt gilt dies nicht.

Dem Auftraggeber wird empfohlen, genau die Bedeutung dieses Begriffes „RAL-Montage“ zu hinterfragen, wenn der in Angeboten oder Auftragsbestätigungen verwendet wird. Dasselbe gilt für den Fensterbaubetrieb, wenn er in den Ausschreibungen öffentlicher und privater Auftraggeber und Architekten auf Forderungen stößt, die einen „RAL-Einbau“ oder einen „Einbau nach ENEV“ verlangen.

Die ENEV fordert lediglich, dass die Fugen der wärmeübertragenden Aussenhülle des Gebäudes dem Stand der Technik entsprechend dauerhaft luftdicht zu gestalten sind. Ohne Kenntnis der Einbausituation kann der Anbietende hier keinen Preis ermitteln weil er die Randbedingungen nicht kennt.

Die anerkannten Regeln der Technik fordern, daß die inneren Anschlußfugen (wasserdampf-)dichter zu gestalten sind als die witterungsseitigen.

Ein korrekt montiertes, sorgfältig eingeschäumtes und sauber eingeputztes Holzfenster wird GARANTIERT jeden blower-door Test bestehen, auch noch Jahre nach seinem Einbau. Dementsprechend wäre die Fordernung der ENEV nach der Luftdichte erfüllt. Wird dieses Fenster in ein zweischaliges Mauerwerk montiert, so hat die hinterlüftete Wärmedämmebene einen garantiert niederigeren Wasserdampfdiffusionswiderstand als die innere, verputzte Anschlußfuge. Demenstprechend wäre den Regeln der Technik: innen dichter als aussen ebenfalls Genüge getan. Es dürfte klar sein, dass diese Art des Einbaus im Normallfall nicht gewünscht wird. Welche Ausführung aber gewünscht wird sollte der Anbietende also vorsichtshalber hinterfragen.

Bauaufsichtlich zugelassen müssen Produkte für die Fensterabdichtung nicht sein. Diese Zulassungen werden ausschließlich vom DiBT in Berlin erteilt, und dies erteilt hierfür keine Zulassungen weil die Abdichtungsmaterialien von untergeordneter Bedeutung sind. Daher kann der Verarbeiter, wenn in der Ausschreibung / dem Bauvertrag keine bestimmten Produkte vorgeschrieben sind auf Produkte zurück greifen, die allein aufgrund der Produktbeschreibung als geeignet einzustufen sind. Etwas anderes sieht es für Betriebe aus, die mit dem RAL-Gütezeichen „Montage“ werben und dementsprechende Montagen anbieten: sie müssen auf geprüfte und bewährte Materialien zurück greifen. Dauerhaft muß die Abdichtung aber in jedem Fall sein, egal ob RAL vereinbart wurde oder nicht. Das Risiko bei der Verarbeitung ungeprüfter Produkte liegt beim Verarbeiter.

Quelle:
Klaus-Hermann Ries
>Tischlermeister * staatl. gepr. Holztechniker<